Endlich ist nach langem Ringen ein Text gefunden, der die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention Schutz, Förderung und Beteiligung enthält. Endlich kann im Parlament um die besten Lösungen für wirksame eigenständige Kinderrechte – auch in unserer Verfassung – gerungen werden.
Mit der jetzt erarbeiteten Formulierung bauen wir dem Koalitionspartner eine Brücke auf dem Weg in Richtung eines sichtbaren Kindergrundrechts. Letztendlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. Die werden wir bekommen, wenn wir die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Kinderrechten und die Kernelemente der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderechtskonvention berücksichtigen. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren insbesondere die Formulierungen zur Berücksichtigung des Kindeswohls und zur Beteiligung von Kindern noch einmal kritisch in den Blick nehmen.